Für Gastronomie
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Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie
Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und nachvollziehbar festzuhalten.
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Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und nachvollziehbar festzuhalten.